Schulhelfer*innen werden "schulische Inklusions-assistent*innen"

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von Melanie Weiland

Autorin: Melanie Weiland, Geschäftsführerin schoolcoach BTL gGmbH

Mit Abschluss des neuen Rahmenvertrages Schulpflegehilfe konnte der Berliner Senat sich mit den Wohlfahrtsverbänden auf die Weiterqualifizierung von Schulhelfer*innen einigen.

Mit Beginn des Schuljahres ab 01.08.2023 beginnt ein Vierjahresplan, in dem die freien Träger der Schulhilfe sich verpflichten, ihr eingestelltes Personal in einer Weiterbildungsmaßnahme über 42 Pflichtstunden zur*m „schulischen Inklusionsassistent*in“ fortzubilden. Nach vier Schuljahren sind dann 100% aller Schulhelfer*innen qualifizierte „schulische Inklusionsassistent*innen“.

Nach erfolgreicher Qualifizierung erweitert sich das Aufgabengebiet der entsprechenden Schulhelfer*innen auf Mitwirkung an den Förderplänen, bei Elterngesprächen und Umsetzung und Mitwirkung bei pädagogischen Inhalten. Die Entlohnung wird den Aufgaben entsprechend angepasst.

Schulhelfer*innen mit pädagogischen oder medizinischen Grundberufen wie Heilerziehungspfleger*innen, Erzieher*innen, Krankenpfleger*innen etc. profitieren direkt von einer neuen Eingruppierung.

Der Senat folgt damit einer in der schoolcoach BTL bereits gängigen Praxis, da bisher die Schulhelfer*innen bereits entsprechend ihrer Grundqualifikation vergütet wurden. Quereinsteiger*innen haben eine einwöchige Einarbeitung durchlaufen mit Vermittlung von Grundkenntnissen. Darüber hinaus hat das eingesetzte Personal stetig Weiterbildungen, in den letzten Jahren sogar zwei Pflichtweiterbildungen sowie Supervision.

Auch die leistungsgerechte Entlohnung wurde auf vier Jahre festgeschrieben.

Trotz dieser positiven Entwicklung ist leider in den letzten drei Jahren ein deutlicher Rückgang der Schulhelfer*innenstunden pro anspruchsberechtigten Schüler*in zu verzeichnen. Im Durchschnitt liegen wir in den verschiedenen Bezirken derzeit zwischen 3-6 h pro Schüler pro Woche.

Dies ist eine Entwicklung, die immer weniger dem Trend der inklusiven Schulen unterstützt, da die Ausstattungen der Schulen für Schüler*innen mit besonderem Bedarf insbesondere in personeller Hinsicht nicht vorangetrieben wird und die sinnvolle Unterstützung durch Schulhelfer*innen zusammengestrichen wird.


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