Informationen zur Beantragung der Schulhilfe
Ihr Kind hat ein Recht auf individuelle Bedarfsprüfung, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Ihr Kind ist Schüler*in einer Berliner Schule.
- Ihr Kind gehört zum Personenkreis der Eingliederungshilfeberechtigten gemäß §99 SGB IX oder § 35 a SGB VIII und Sie haben einen entsprechenden Bescheid.
- Die von der Schule gestellten Unterstützungsmaßnahmen inklusive Schulhelfer*innenstunden reichen für die schulische Teilhabe nicht aus.
- Dieser Bedarf wird von der Schule bestätigt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Was müssen Sie tun?
- Sie wenden sich formlos mündlich oder schriftlich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt, Abteilung Teilhabefachdienst (THFD), bei volljährigen Schüler*innen an das Sozialamt Abteilung Teilhabefachdienst (THFD). Sie können hierzu unseren formlosen Musterantrag für schulische Teilhabe nutzen. Hier finden Sie außerdem eine Übersicht der Teilhabefachdienste für die Bezirke.
- Sie formulieren den Hilfebedarf Ihres Kindes oder zeigen die Notwendigkeit für schulische Teilhabe auf.
- Sie bekommen eine Beratungsgespräch beim Teilhabefachdienst, hier können Sie sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen. Sie reichen alle geforderten Unterlagen ein.
- Sie benennen einen Träger, der die Hilfe umsetzen soll.
- Kommt es zu keiner Einigung mit den THFD dann wenden Sie sich an die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)