Schulassistenz beantragen für Ihr Kind in Berlin: Ihr Weg zur Unterstützung

Ihr Kind hat ein Recht auf individuelle Unterstützung, um erfolgreich am Schulalltag in Berlin teilzunehmen. Die Beantragung von individueller Schulassistenz ist ein wichtiger Schritt, um diesen Bedarf zu decken.

Voraussetzungen für die Bedarfsprüfung:

  • Ihr Kind ist Schüler*in einer Berliner Schule.
  • Ihr Kind gehört zum Personenkreis der Eingliederungshilfeberechtigten gemäß §99 SGB IX oder § 35 a SGB VIII (entsprechender Bescheid liegt vor).
  • Die schulischen Unterstützungsmaßnahmen reichen für die volle schulische Teilhabe Ihres Kindes nicht aus (Bestätigung durch die Schule).

Gerne unterstützen wir Sie als erfahrener Träger bei der Antragstellung.

Was müssen Sie tun?

  1. Kontaktaufnahme zum Teilhabefachdienst (THFD): Wenden Sie sich formlos mündlich oder schriftlich an den für Ihren Wohnort zuständigen THFD beim Jugendamt (bei volljährigen Schüler*innen beim Sozialamt). Unser Tipp: Nutzen Sie unseren formlosen Musterantrag für schulische Teilhabe. Hier finden Sie auch eine Übersicht der Teilhabefachdienste für die Bezirke .
  2. Formulierung des Hilfebedarfs: Beschreiben Sie detailliert den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes und die Notwendigkeit der schulischen Teilhabe. Beratungsgespräch und Unterlagen: Nehmen Sie an einem Beratungsgespräch beim THFD teil (Begleitung durch eine Vertrauensperson ist möglich) und reichen Sie alle geforderten Unterlagen ein.
  3. Benennung eines Trägers: Sie haben das Recht, einen Träger zu benennen, der die Schulassistenz für Ihr Kind umsetzen soll. Bei Uneinigkeit: Wenn Sie keine Einigung mit dem THFD erzielen, wenden Sie sich an die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

Wir von der Schoolcoach BTL gGmbH stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und können als Ihr gewählter Träger die Schulassistenz für Ihr Kind professionell und zuverlässig umsetzen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch!