Informationen zur Beantragung der Schulhilfe

Ihr Kind hat ein Recht auf individuelle Bedarfsprüfung, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Ihr Kind ist Schüler*in einer Berliner Schule.
  • Ihr Kind gehört zum Personenkreis der Eingliederungshilfeberechtigten gemäß §99 SGB IX oder § 35 a SGB VIII und Sie haben einen entsprechenden Bescheid.
  • Die von der Schule gestellten Unterstützungsmaßnahmen inklusive Schulhelfer*innenstunden reichen für die schulische Teilhabe nicht aus.
  • Dieser Bedarf wird von der Schule bestätigt.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

 

Was müssen Sie tun?

  1. Sie wenden sich formlos mündlich oder schriftlich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt, Abteilung Teilhabefachdienst (THFD), bei volljährigen Schüler*innen an das Sozialamt Abteilung Teilhabefachdienst (THFD). Sie können hierzu unseren formlosen Musterantrag für schulische Teilhabe nutzen. Hier finden Sie außerdem eine Übersicht der Teilhabefachdienste für die Bezirke.
  2. Sie formulieren den Hilfebedarf Ihres Kindes oder zeigen die Notwendigkeit für schulische Teilhabe auf.
  3. Sie bekommen eine Beratungsgespräch beim Teilhabefachdienst, hier können Sie sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen. Sie reichen alle geforderten Unterlagen ein.
  4. Sie benennen einen Träger, der die Hilfe umsetzen soll.
  5. Kommt es zu keiner Einigung mit den THFD dann wenden Sie sich an die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)