Informationen für Berliner Schulen rund um die Beantragung und Umsetzung von schulischen Inklusionsassistent*innen
Die Schoolcoach BTL gGmbH ist ein erfahrener Partner für Schulen in Berlin, wenn es um die Unterstützung von Schüler*innen mit Beeinträchtigungen durch schulischen Inklusionsassistent*innen geht. Gerne informieren wir Sie über die relevanten Rahmenbedingungen und unterstützen Sie im Antragsprozess.
Sprechen Sie uns einfach direkt an!
Grundlagen des Einsatzes von schulischen Inklusionsassistent*innen (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie):
- Ziel: Ermöglichung eines erfolgreichen Schulbesuchs für Schüler*innen mit Behinderung durch ergänzende Pflege und Hilfe (§ 2 Schulgesetz).
- Voraussetzungen für Schüler*innen:
- Wohnsitz in Berlin.
- Zuordnung zum Personenkreis der Eingliederungshilfeberechtigten (amtsärztliches Gutachten oder Bescheid des Jugendamtes).
- Bescheid über festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf.
- Schulorganisatorische Maßnahme: Gruppenbezogen, orientiert am Bedarf der ergänzenden Pflege und Hilfe. Priorität für integrative Beschulung.
- Bewilligung: Bei Bedarf, wenn die Maßnahmen nicht im Rahmen der Grundausstattung der Schule leistbar sind (Entscheidung der Schulaufsicht, SIBUZ).
- Freie Träger: Die Senatsverwaltung kann Verträge mit freien Trägern abschließen, die die Leistungen eigenverantwortlich erbringen. Die Schoolcoach BTL gGmbH ist ein aktiver Partner an 30 Schulen.
- Finanzierung: Über regionale Budgets der Schulaufsichtsregionen (basierend auf Haushaltsmitteln und Anzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, außer "Lernen" und "Sprache"). Separate Finanzierung für "Autismus".
- Zuständigkeit: Schulaufsichtsbeamt*innen in den regionalen Außenstellen (Koordinierungskräfte unterstützen), bei "Autismus" Ambulanzlehrkräfte. Grundsatzfragen beim zuständigen Referat der Senatsverwaltung. (Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
Schulische Inklusionsassistenz mit der Schoolcoach BTL gGmbH:
Ihre Vorteile Gerne setzen wir die bewilligte Stunden für schulische Inklusionsassistenz an Ihrer Schule um.
Wir bieten Ihnen:
- Abschluss eines unkomplizierten Kooperationsvertrags.
- Bereitstellung der benötigten Antragsformulare des Senats.
- Hoher Qualitätsstandard als freie Trägerin der Jugendhilfe: Regelmäßige Weiterbildungen und Supervision unserer qualifizierten Mitarbeiter*innen.
- Umfassende Leistungen für Schulen
Wir freuen uns auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen, um die Inklusion an Ihrer Schule erfolgreich zu gestalten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!