Informationen für Schulen rund um die Schulhilfe

Gerne unterstützen wir Sie mit Informationen rund um das Thema Schulhilfe sowie bei der Antragstellung von Schulhelfer*innenstunden für Ihre Schule. Sprechen Sie uns einfach direkt an!

Folgende Grundsätze des Schulhelfer*inneneinsatzes gibt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vor:

  1. Ziel des Einsatzes von Schulhelfer*innen ist es, Schüler*innen mit einer Behinderung durch Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe einen erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen und so ihr Recht auf Bildung und Erziehung gemäß § 2 Schulgesetz zu sichern. Schulhelfer*innen übernehmen keine erzieherischen oder pädagogischen Aufgaben.
  2. Schulhelfer*innenstunden können nur für Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz innerhalb Berlins beantragt werden, die folgende Voraussetzungen mitbringen:
    • Zuordnung zum Personenkreis der Eingliederungshilfeberechtigten gemäß §§ 99 SGB IX durch amtsärztliches Gutachten des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes oder des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes oder durch rechtskräftigen Bescheid des Jugendamtes
    • oder rechtskräftiger Bescheid des Jugendamtes über Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII
    • und Bescheid über festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde.
  3. Der Schulhelfer*inneneinsatz ist eine schulorganisatorische Maßnahme. Die Maßnahme erfolgt in erster Linie gruppenbezogen und orientiert sich am Bedarf der ergänzenden Pflege und Hilfe der Betroffenen. Priorität hat die Bereitstellung der Leistungen für ergänzende Pflege und Hilfe in der integrativen Beschulung.
  4. Schulhelfer*innenstunden können bewilligt werden, wenn aufgrund der Art, der Schwere und des Umfangs der Behinderung die Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe nicht im Rahmen der personellen Grundausstattung der Schule und der Klasse zu leisten sind. Die Entscheidung trifft die Schulaufsicht nach pflichtgemäßem Ermessen.
  5. Um die Betreuung durch Schulhelfer*innen zu gewährleisten, kann die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Verträge mit Freien Trägern der Jugendhilfe abschließen. Diese erbringen durch ihr Personal selbstständig und eigenverantwortlich die notwendigen Leistungen. Die schoolcoach BTL gGmbH als freie Trägerin der Jugendhilfe ist aktuell an 31 Schulen aktiv.
  6. Zur Finanzierung der Schulhelfer*innenstunden erhalten die zwölf Schulaufsichtsregionen jeweils ein regionales Budget. Die Höhe der Regionalbudgets richtet sich zum einen nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Berechnungsgrundlage für die Zuordnung der Mittel an die Regionen ist außerdem die Anzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen. Ausgenommen von dieser Berechnungsgrundlage sind Schüler*innen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Sprache“. Die Finanzierung der Schulhelfer*innenstunden für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Autismus“ erfolgt über ein separates, landesweites Budget.
  7. Zuständig für die Zumessung von Schulhelfer*innenstunden sind Schulaufsichtsbeamt*innen in den regionalen Außenstellen der Schulaufsicht, die durch entsprechende Koordinierungskräfte unterstützt werden. Ausnahme: Bei Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt „Autismus“ übernehmen die zuständigen Ambulanzlehrkräfte die Aufgabe der Koordinierungskräfte. Für Grundsatzfragen des Einsatzes von Schulhelfer*innen sowie für eine dieser Verwaltungsvorschrift entsprechende Umsetzung und deren Kontrolle ist das für Fragen der sonderpädagogischen Förderung zuständige Referat in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zuständig.

(Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)

 

Schulhilfe mit der schoolcoach BTL gGmbH

Gern setzen wir bei Ihnen die Schulhilfe um. Sie können mit uns einen Kooperationsvertrag schließen, die benötigten Antragsformulare des Senats stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Als Trägerin der freien Jugendhilfe haben wir einen hohen Qualitätsstandard mit regelmäßigen Weiterbildungen und Supervision für unsere Mitarbeiter*innen. Welche Leistungen wir als Trägerin für Sie als Schule erbringen, lesen Sie auch hier: Unser Angebot für Schulen