Informationen für Berliner Schulen rund um die Beantragung und Umsetzung von schulischen Inklusionsassistent*innen

Die Schoolcoach BTL gGmbH ist ein erfahrener Partner für Schulen in Berlin, wenn es um die Unterstützung von Schüler*innen mit Beeinträchtigungen durch schulischen Inklusionsassistent*innen geht. Gerne informieren wir Sie über die relevanten Rahmenbedingungen und unterstützen Sie im Antragsprozess.

Sprechen Sie uns einfach direkt an!

Grundlagen des Einsatzes von schulischen Inklusionsassistent*innen (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie):

  • Ziel: Ermöglichung eines erfolgreichen Schulbesuchs für Schüler*innen mit Behinderung durch ergänzende Pflege und Hilfe (§ 2 Schulgesetz).  
  • Voraussetzungen für Schüler*innen:
    • Wohnsitz in Berlin.
    • Zuordnung zum Personenkreis der Eingliederungshilfeberechtigten (amtsärztliches Gutachten oder Bescheid des Jugendamtes).
    • Bescheid über festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf.
  • Schulorganisatorische Maßnahme: Gruppenbezogen, orientiert am Bedarf der ergänzenden Pflege und Hilfe. Priorität für integrative Beschulung.
  • Bewilligung: Bei Bedarf, wenn die Maßnahmen nicht im Rahmen der Grundausstattung der Schule leistbar sind (Entscheidung der Schulaufsicht, SIBUZ).
  • Freie Träger: Die Senatsverwaltung kann Verträge mit freien Trägern abschließen, die die Leistungen eigenverantwortlich erbringen. Die Schoolcoach BTL gGmbH ist ein aktiver Partner an 30 Schulen.
  • Finanzierung: Über regionale Budgets der Schulaufsichtsregionen (basierend auf Haushaltsmitteln und Anzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, außer "Lernen" und "Sprache"). Separate Finanzierung für "Autismus".
  • Zuständigkeit: Schulaufsichtsbeamt*innen in den regionalen Außenstellen (Koordinierungskräfte unterstützen), bei "Autismus" Ambulanzlehrkräfte. Grundsatzfragen beim zuständigen Referat der Senatsverwaltung.  (Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)

Schulische Inklusionsassistenz mit der Schoolcoach BTL gGmbH:

Ihre Vorteile  Gerne setzen wir die bewilligte Stunden für schulische Inklusionsassistenz an Ihrer Schule um.

Wir bieten Ihnen:

  • Abschluss eines unkomplizierten Kooperationsvertrags.
  • Bereitstellung der benötigten Antragsformulare des Senats.
  • Hoher Qualitätsstandard als freie Trägerin der Jugendhilfe: Regelmäßige Weiterbildungen und Supervision unserer qualifizierten Mitarbeiter*innen.
  • Umfassende Leistungen für Schulen

Wir freuen uns auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen, um die Inklusion an Ihrer Schule erfolgreich zu gestalten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!