Menschenrechte sind nicht verhandelbar: Für Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe

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von Melanie Weiland

Unter dem Leitsatz „Menschenrechte sind nicht verhandelbar“ haben wir gestern mit vielen tausend Demonstrierenden beim Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen öffentlich ein Zeichen gesetzt. Hintergrund sind die aktuellen politischen Entwicklungen im Rahmen der sogenannten „Großen Lösung“ sowie die geplanten Sparmaßnahmen in der Schulbegleitung. Aus unserer Sicht stellen diese Pläne einen erheblichen Eingriff in das Recht auf Bildung und die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedarfen dar.

Direkte Hilfen statt Verwaltungsaufwand

In der aktuellen Debatte beobachten wir mit Sorge, dass Einsparungen primär die direkten Leistungen für Schüler*innen betreffen könnten, während der Verwaltungsaufwand weiter steigt. Wir halten diese Schwerpunktsetzung für fachlich bedenklich. Effektive Inklusion gelingt nur dort, wo die Unterstützung unmittelbar im Klassenzimmer ankommt. Besonders im Land Berlin sehen wir durch die neuen Ausführungsvorschriften (AV USE) für das Schuljahr 2025/26 eine Entwicklung, die die operativen Prozesse vor große Herausforderungen stellt. Das Verfahren zur Abstimmung ergänzender Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe hat an Komplexität deutlich zugenommen.

Komplexe Prozesse verzögern die Unterstützung

Die Einbeziehung zahlreicher Akteure – vom Teilhabefachdienst über die SIBUZ bis hin zu den Schulen – führt in der Praxis zu einem hohen Abstimmungsbedarf. Die Folgen dieser langwierigen Verwaltungsprozesse sind:

  • Ein signifikant erhöhter administrativer Aufwand bei allen Beteiligten.
  • Lange Wartezeiten für Schüler*innen auf die dringend benötigte Assistenz.
  • Teilweise eingeschränkte Beschulungsmöglichkeiten, bis eine formale Lösung gefunden ist.

Trotz Antragstellung weit vor Beginn des laufenden Schuljahres warten noch heute einige Schüler*innen auf ihre Unterstützung. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Teilhabe, wie er im Bundesteilhabegesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist.

Ein Plädoyer für den langfristigen Blick

Neben der ethischen Verpflichtung zur Inklusion gilt es auch, die langfristige gesellschaftliche Perspektive einzunehmen. Schüler*innen, die heute die notwendige Unterstützung erhalten, sind die Arbeitnehmer*innen von morgen. Investitionen in die schulische Teilhabe sind somit auch Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes.

Unsere Forderung:

Wir setzen uns für eine nachhaltige Entbürokratisierung und eine Reform der Verwaltungsprozesse ein. Ziel muss es sein, Ressourcen dort einzusetzen, wo sie die größte Wirkung entfalten: direkt bei den Kindern und Jugendlichen, um deren Recht auf Teilhabe und Bildung konsequent zu verwirklichen.

Positionspapier des Bundesfachverbandes – Schulbegleitung e.V.

Es gibt eine Stellungnahme des Bundesfachverbandes – Schulbegleitung e.V. zu den anstehenden Reformen im Bereich Schule, Inklusion und Schulbegleitung, die wir ausdrücklich unterstützen:

Positionspapier: Professionelle Schulbegleitung – wesentlicher Baustein inklusiver Bildung


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